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Corona-Update: Alarmstufe

Am heutigen Dienstag, den 16.11.2021, wurden den zweiten Tag in Folge mehr als 390 Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und Patienten belegt. Aus diesem Grund befinden wir uns in Baden-Württemberg entsprechend der aktuell gültigen Corona-Verordnung ab Mittwoch, den 17.11.2021, in der Alarmstufe.

Das Inkrafttreten der Alarmstufe hat auch für uns Auswirkungen auf den täglichen Betrieb im Verein. Ab Mittwoch gilt deswegen bei uns im Verein die von der Alarmstufe vorgegebene 2G-Regelung für Sportstätten. Konkret ergeben sich dadurch für uns die folgenden Richtlinien:

  • Die Teilnahme an jeglichem Spielbetrieb in der Halle (Training, freies Spielen, sowie nach aktuellem Stand auch Winterhallenrunde) ist nur mit einem gültigen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) möglich. Ein negatives Testergebnis, egal ob durch einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test erbracht, ist nicht mehr ausreichend und betreffende Personen können nicht am Spielbetrieb teilnehmen

  • Auch für den Aufenthalt im Clubheim gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Wie auch für den Spielbetrieb ist die Erbringung eines negativen Testergebnisses, egal ob Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, nicht ausreichend und betreffende Personen dürfen sich nicht im Clubheim aufhalten

Eine Person kann ohne 2G-Nachweis an jeglichem Spielbetrieb in der Halle teilnehmen, wenn

  • sie jünger als 5 Jahre ist oder noch nicht eingeschult wurde. In diesem Fall ist kein weiterer Nachweis erforderlich

  • sie noch zur Schule geht, dort regelmäßig getestet wird und asymptomatisch ist. Als Nachweis ist das Vorzeigen des Schülerausweises ausreichend, um den Status als Schüler zu bestätigen

  • sie nicht älter als einschließlich 17 Jahre ist (und nicht mehr zur Schule geht) und einen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen kann

Weiterhin sind alle weiteren Personen von der 2G-Regelung befreit, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese müssen dann sowohl einen negativen Antigen-Schnelltest sowie einen ärtzlichen Nachweis vorzeigen.


Alle weiteren Regelungen (Allgemeine Abstandsregeln, Mindestabstand, Maskenpflicht,...) bleiben bestehen und sind weiterhin zu beachten. Wir bitten euch alle, euch an die beschriebenen Regeln zu halten und nur mit einem gültigen 2G-Nachweis am Spielbetrieb teilzunehmen.

Sollte es zu Änderungen der geltenden Regeln kommen, so werden wir euch wie immer zeitnah darüber informieren.

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