
Nutzungsbedingungen
TC Hirschlanden e.V.
„Unser Ziel dieser Ordnung ist es, allen Clubmitgliedern möglichst gleiche Spielmöglichkeiten zu geben.“
1. Pflege und Benutzung der Anlage einschließlich Clubheim
1.1 Allgemeine Sorgfaltspflicht
Die Anlagen des Clubs sind im Interesse der Allgemeinheit stets sauber zu halten und pfleglich zu behandeln.
1.2 Betreten der Spielfelder
Das Betreten der Spielfelder ist nur mit Tennisschuhen erlaubt. Hunde sind auf der Platzanlage an der Leine zu führen und dürfen nicht auf die Spielfelder kommen. Die Hallenplätze sind ausschließlich mit Hallenschuhen zu betreten. Hallenschuhe haben eine glatte Sohle ohne Profil und hinterlassen keine Streifen auf dem Teppich („Non Marking“). Zur Anschauung hängen in der Halle Bilder aus. Bei Verwendung von nicht sachgerechtem Schuhwerk sind die Kosten des Schadens, sowie eine Aufwandspauschale von 100 Euro zu tragen.
1.3 Befugnisse des Platzwarts
Der Platzwart ist – soweit es um die Pflege und die Bespielbarkeit der Spielfelder geht – gegenüber Mitgliedern und Gästen weisungsberechtigt, insbesondere kann er zur Pflege der Anlage Spielfelder sperren. Bei Verstößen kann der Platzwart Namensnennung des Spielers verlangen. Bei Abwesenheit des Platzwarts gelten diese Befugnisse auch für die Mitglieder des Vorstands und für die Trainer.
1.4 Platzpflege
Trockene Plätze müssen vor jedem Spielbeginn befeuchtet werden, falls erforderlich auch während des Spiels. Plätze dürfen ausschließlich im abgezogenen Zustand gespritzt werden. Nach dem Spiel muss das Feld abgezogen und die Linien vom Sand befreit werden. Dies muss so rechtzeitig erfolgen, sodass die Spieler der nächsten Buchung pünktlich starten können.
2. Spielzeiten
2.1 Buchungs-Tool
Alle 5 Außenplätze und die beiden Hallenplätze können ab dem 17.05.2020 ausschließlich über das Buchungs-Tool gebucht werden. Der Link zum Tool ist auf unserer Homepage hinterlegt (www.tc-hirschlanden.de). Hier kann auch eine kleine Anwenderhilfe eingesehen werden. Es kann frühestens 2 h vor Spielbeginn ein Platz für maximal eine Stunde gebucht werden.
2.2 Dauer
Die Platzbelegung erfolgt jeweils für eine Stunde. Die Spielzeit ist so einzuteilen, dass noch ausreichend Zeit zur Platzpflege (siehe 1.4) bleibt.
2.3 Jugendliche
Jugendliche dürfen Plätze von Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr – Spielende – belegen. Ist ab 18 Uhr trotz dieser Regelung ein Platz frei, dürfen Jugendliche maximal 15 min im Voraus diesen Platz im Buchungstool reservieren. Jugendliche Mannschaftsspieler ab 14 Jahren haben die gleiche Spielberechtigung wie Erwachsene. An Wochenenden und Feiertagen haben Jugendliche die volle Spielberechtigung.
2.4 Erwachsene mit Jugendlichen
Montags bis freitags können Jugendliche mit erwachsenen Mitgliedern auch nach 18 Uhr im Buchungsportal reservieren.
2.5 Gastspieler
Freie Plätze dürfen unter der Woche bis 18 Uhr – Spielende – mit Gastspielern benutzt werden. An Wochenenden und Feiertagen dürfen Gastspieler nur auf Platz 5 spielen, wenn dieser frei ist. Vorrang haben aber Mitglieder. Die Reservierung des freien Platzes kann nur durch ein Mitglied über das Buchungs-Tool erfolgen. Passive Mitglieder sind Gastspielern gleichgestellt. Gastspieler haben eine Platzgebühr von 10,00 Euro zu entrichten. Passive Mitglieder zahlen 7,50 Euro und jugendliche Gastspieler 5,00 Euro. Die Gebühren für Gastspiele wurden vom Vorstand festgelegt und sind im Buchungs-Tool hinterlegt. Der Betrag wird automatisch über das Buchungstool eingezogen.
2.6 Nichtmitglieder im Trainingsbetrieb
Nicht-Mitglieder können mit Zustimmung der jeweiligen Mannschaftsführer am Mannschaftstraining teilnehmen. Die (Mit-) Nutzung der Plätze erfolgt für bis zu 3 Termine unentgeltlich (Probetraining). Darüber hinaus ist je Trainingseinheit die für eine Gastspielstunde festgelegte Gebühr zu entrichten. Diese Regelung ist auf eine Trainingssaison beschränkt. Bucht ein Nichtmitglied Trainerstunden beim Trainer, wird die fällige Platzgebühr vom Trainer eingezogen. Der Trainer reserviert im Buchungs-Tool den Platz für das Training. Beim ersten Training (Probetraining) übernimmt der TC Hirschlanden die Gebühr.
2.7 Turniere und Verbandsspiele
Die Sport-, Breitensport- und die Jugendwarte sind berechtigt, für Turniere und Verbandsspiele einzelne Spielfelder bzw. die gesamte Platzanlage für den allgemeinen Spielbetrieb zu sperren. Die Turnier- und Verbandsspieltermine werden rechtzeitig über das Buchungs-Tool geblockt und am schwarzen Brett ausgehängt. Werden die Turniere oder Verbandsspiele im Freien durchgeführt, stehen den Mitgliedern in dieser Zeit die freien Hallenplätze kostenfrei zur Verfügung.
3. Trainingszeiten
Für das Mannschaftstraining wird die Anzahl der Plätze vom Vorstand pro Saison im Trainingsplan festgelegt und im Buchungs-Tool hinterlegt. Diese Reservierung gilt nicht in den Sommerferien. In dieser Zeit gibt es kein Training und es besteht Reservierungspflicht über das Buchungs-Tool. Kann das reservierte Training wegen Schlechtwetter nicht im Freien stattfinden, wird es in die Halle verlegt. Die Hallenberechtigung geht ebenfalls aus dem Buchungs-Tool hervor. Trainerstunden haben Vorrang vor Training ohne Trainer.
4. Platzreservierung
4.1 Reservierungspflicht
Es darf nur gespielt werden, wenn das Spielfeld im Buchungs-Tool mit dem Namen aller Spieler reserviert wurde. Die Spielfeldreservierung erfolgt ausschließlich über das für den Verein angelegte Buchungs-Tool (siehe 2.1). Spielfelder, die ohne ordnungsgemäße Reservierung belegt sind, müssen sofort frei gemacht werden, wenn sie entsprechend den Regeln dieser Ordnung durch neu ankommende Mitglieder im Buchungs-Tool reserviert wurden.
4.2 Platzbelegung
Eine Platzbelegung kann nur von mindestens zwei Mitgliedern, oder mindestens einem Mitglied mit Gastspieler/n, über das Buchungs-Tool erfolgen.
4.3 Möglichkeiten des Weiterspielens
Wenn das Spielfeld im Anschluss an die reservierte Spielzeit nicht von einem noch nicht spielenden Mitglied im Buchungs-Tool reserviert worden ist, kann über das Buchungs-Tool im Halbstundentakt nachgebucht werden. Auf Verlangen neu ankommender Mitglieder mit Buchung müssen die Weiterspielenden das Spielfeld nach Ablauf der zusätzlich gebuchten halben Stunde verlassen. Daraus ergibt sich, dass kein direkter Anspruch auf ein Spielfeld besteht, wenn die Spieler nicht rechtzeitig und vollzählig auf der Anlage des TCH erscheinen.
5. Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie
Folgende Personen dürfen aktuell nicht die Tennisanlage betreten:
1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
5.1 Wer darf auf die Tennisanlage?
Das Betreten der Tennisanlage ist ab dem 17.05 nur Personen gestattet, die sich über die Verhaltensregeln des TC Hirschlanden informiert haben und diese umzusetzen. Ohne einen über das Buchungs-Tool gebuchten Platz, ist das Betreten der Tennisanlage nicht gestattet.
5.2 Verhaltensregeln „Corona“
I. Das Betreten der Tennisanlage ist nur den Tennisspielern während der Trainings- und sonstigen Platz-Belegungszeiten und kurzzeitig davor und danach zum Schuhwechsel gestattet. Anderen Personen ist das Betreten nicht gestattet. Ein weiterer Aufenthalt auf der Anlage ist untersagt. Kinder dürfen am ausgeschilderten Eingang abgegeben werden und rechtzeitig am ausgeschilderten Ausgang wieder abgeholt werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Ansammlungen am Eingang sowie am Ausgang entstehen. Bitte haltet auch hier den Abstand von 1,5 m zueinander ein.
II. Während der gesamten Trainings- und sonstigen Platz-Belegungen und während der Zeiten davor und danach muss immer ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
III. Training ist maximal mit 4 Tennisspielern plus Trainer auf einem Platz erlaubt. Alle sonstigen Platz-Belegungen sind für Einzel und Doppel erlaubt.
IV. Das Umziehen auf der Tennisanlage ist zurzeit leider nicht möglich. Bitte nur die Schuhe auf der Anlage wechseln und zügig nach beenden des Tennisspielens die Anlage getrennt verlassen.
V. Die Toiletten sind nur einzeln zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen. Alle sanitären Räume sowie die Terrasse, das Clubheim und die Tennisahalle sind vorrübergehen geschlossen. Es stehen darum die zwei ausgeschilderten Toiletten an der Jugendhütte zur Verfügung.
VI. In den Toiletten stehen Hygienemittel wie Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung. Täglich wird hier durch unsere Putzfirma alles gereinigt und desinfiziert. Falls doch etwas ausgegangen ist, wendet Euch bitte umgehend an den Trainer oder ein Vorstandsmitglied.
VII. Jedem Trainer steht eine personalisierte Desinfektionsmittel-Sprühflasche bereit, welche immer mit auf dem Platz stehen muss.
VIII. Für jede Trainings- und sonstige Platz-Belegung ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln auf dem Platz verantwortlich ist. Im Trainingsbetrieb ist dies der Trainer. Bei sonstigen Platz-Belegungen ist dies die hinterlegte Person im Buchungs-Tool
IX. Die Namen aller Tennisspieler sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. Im Trainingsbetrieb ist für die Dokumentation der Trainer verantwortlich. Im Spielbetrieb erfolgt eine Dokumentation automatisch über das Buchungs-Tool. Hier hat die hinterlegte Person sicherzustellen, dass nur die im Buchungssystem angegebenen Mitspieler am Spielbetrieb teilnehmen.
X. Auf Zuschauer müssen wir in dieser schwierigen Zeit leider verzichten.
XI. Auch auf den klassische Handshake vor und nach dem Spiel muss verzichtet werden.
XII. Alle Bänke auf den Plätzen stehen mit mindestens 2 m Abstand auseinander. Jede Bank darf nur von einem Spieler belegt werden und muss mit 2m Abstand stehen bleiben. Unsere Bänke werden täglich desinfiziert und nach jedem Training.
Neben den Tennisspielern ist der Aufenthalt der Trainer, der Corona-Beauftragten und den Mitgliedern des Vorstands gestattet. Die Corona-Beauftragten des Vereins stehen für Fragen gerne zur Verfügung und sind angehalten die Verhaltensregeln einzufordern. Im Extremfall sind sie ermächtigt, im Namen des Vorstandes, Platz- und Spielverbot zu erteilen.
Trotz dieser schweren Zeit und den strickten Regeln, wünschen wir Euch viel Spaß auf dem Tennisplatz.
6. Inkrafttreten
Diese Platz- und Spielordnung tritt nach Verabschiedung durch den Vorstand am 16.05.2020 in Kraft. Die Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie können ausschließlich vom Vorstand außer Kraft gesetzt werden. Wir werden euch sofort informieren sobald es Neuerungen gibt.
Tennisclub Hirschlanden e.V.
Der Vorstand