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Verknüpfung Hallenbeleuchtung mit Buchung in Courtbooking

Wie in den letzten News bereits beschrieben haben wir diverse Anpassungen bezüglich der Nutzung der Hallenheizung vorgenommen. Durch eine Reduzierung der Heizdauer auf 20 Minuten pro gebuchter Stunde, einer Begrenzung der Heizung auf die voraussichtlich kältesten Monate des Jahres sowie einer separaten Einpreisung der Heizungsnutzung beabsichtigen wir, die gestiegenen Gaspreise zu kompensieren und zeitgleich unserer Verantwortung nachzukommen, an so vielen Stellen wie möglich Energie einzusparen. Nun zählt neben dem Gas für unsere Hallenheizung auch Strom zu den Energie, die so sparsam wie möglich eingesetzt werden sollen. Deswegen haben wir auch hier nach Möglichkeiten gesucht, den (unnötigen) Verbrauch von Strom in unserer Tennishalle zu minimieren. Bei unserer Betrachtung sind uns vor allem folgende Punkte aufgefallen:

  • In der Vergangenheit kam es durchaus vor, dass vergessen wurde, die Hallenbeleuchtung nach der Buchung auszuschalten. Dadurch war die Beleuchtung auch in den Zeiten eingeschaltet, in denen die Halle nicht genutzt wurde.

  • Auch wenn nur einer der beiden Hallenplätze bespielt wurde, war das Licht trotzdem in vielen Fällen auf beiden Plätzen eingeschaltet. Die Beleuchtung in der Halle erzeugt sehr gutes und helles Licht, sodass auch die Beleuchtung auf dem bespielten Platz ausreichend sein sollte und nicht zusätzlich der Nebenplatz erhellt werden muss.

  • Da das Licht einfach über einen Druck auf den Lichtschalter in der Halle eingeschaltet werden kann ist es theoretisch möglich, auch ohne vorherige Buchung über Courtbooking die Halle mitsamt Licht vollumfänglich zu nutzen.

Wie ihr vermutlich selber bereits erkennen könnt sind das durchaus Punkte, durch welche dem Verein gerade bei den aktuell hohen Energiekosten und den allgegenwärtigen Aufforderungen zum Energiesparen unnötige und vermeidbare Mehrkosten entstehen, welche wir so nicht weiter verantworten können und wollen. Aus diesem Grund wird, beginnend ab der Wintersaison 2022/23, ähnlich wie für die Heizungsnutzung eine Verbindung zwischen unserer Lichtsteuerung in der Halle und Courtbooking eingesetzt. Konkret bedeutet dies, dass das Licht zukünftig nur eingeschaltet werden kann, wenn eine entsprechende Buchung in Courtbooking eingetragen ist. Das Licht ist dann auch nur für die Dauer der Buchung verfügbar und wird im Anschluss, sofern keine nachfolgende Buchung vorhanden ist, ausgeschaltet. Gesteuert wird das Licht weiterhin über die in der Hallen befindlichen Lichtschalter, jedoch wird damit bei nicht vorhandener Buchung in Courtbooking auch kein Licht eingeschaltet. Aktuell muss das Licht explizit bei der Buchung eines Hallenplatzes ausgewählt werden. Dazu steht, ebenso wie für die Heizung, bei der Buchung eine entsprechende Option zur Verfügung, über die das Licht dazugebucht werden kann. Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, die Nutzung des Lichtes ist bereits über die regulären Kosten für die Buchung abgedeckt und wird somit bei der Buchung mit 0€ angegeben. Für den Trainingsbetrieb und die Hallenabonnements wird die Lichtnutzung von uns in Courtbooking eingepflegt, hier ist von eurer Seite keine Handlung notwendig. Einzig bei der Buchung einzelner Stunden in der Halle müsst ihr aktiv die Option für das Licht bei der Buchung auswählen. Das Team von Courtbooking arbeitet aktuell an einem Update, um der Vorgang zur Buchung des Lichtes zu vereinfachen. Wir halten euch auf dem Laufenden, sofern es hier Neuigkeiten gibt.

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