Aufgrund der sinkenden Corona-Fallzahlen hat die Landesregierung von Baden-Württemberg die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) angepasst. Die neue Fassung findet ab Montag, 07.06.2021, Anwendung. Wir hatten uns durch die Überarbeitung durchaus positive Auswirkungen auf unseren Traings- und Spielbetrieb erhofft, was uns im Idealfall einen geregelteren Betrieb auf unserer Anlage ermöglicht hätte. Leider wurden wir, wie alle anderen Vereine in Baden-Württemberg, in dieser Hinsicht von der neuen Corona-Verordnung enttäuscht und sind schockiert aufgrund der für den Vereinssport verhängten Auflagen.
Laut der neuen Corona-Verordnung müssen ab Montag alle Spieler/innen ab einem Alter von 6 Jahren, die die Tennisanlage betreten und/oder nutzen wollen, entweder einen aktuellen, negativen Corona-Test oder den Status geimpft oder genesen nachweisen. Diese Auflage gilt für alle Spielarten, sowohl Training als auch freies Spiel in Form von Einzel und auch Doppel.
Darüber hinaus werden die Vereine explizit dazu verpflichtet, diese Nachweise für jede Person auf der Anlage nachzuprüfen und zu dokumentieren. Es ist völlig unrealistisch, dieses Vorgehen von einem jeden Verein in Baden-Württemberg zu verlangen und in der Praxis schlicht nicht umsetzbar. Eine kompakte Zusammenfassung der ab Montag geltenden Regeln könnte ihr auf der Website des WTB (https://www.wtb-tennis.de/verband/news/detail/neue-corona-verordnung-4.html) nachlesen.
Ungeachtet dessen müssen wir der neuen Verordnung Folge leisten und unseren Spielbetrieb entsprechend anpassen. Aus diesem Grund gelten ab Montag, 07.06.2021, auf unserer Anlage folgende Regeln:
Das Training findet wie gewohnt statt. Damit ihr an diesem teilnehmen dürft, müsst ihr wie oben bereits beschrieben entweder einen negativen, tagesaktuellen Corona-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) einer offiziellen Teststelle vorweisen können oder aktuell den Status geimpft oder genesen innehaben. Nils wird vor den Trainingseinheiten von jedem einzelnen diesen Nachweis prüfen, also bringt den entsprechenden, originalen Nachweis, Impfpass,... zum Training mit. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden können, so könnt ihr leider vorerst nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen!
Bescheinigte Corona-Tests von Schülern, welche von der Schule durchgeführt wurden, sind 60 Stunden gültig und können auch so lange bei uns auf der Anlage als Nachweis erbracht werden.
Freies Spielen (Einzel und Doppel) ist derzeit nicht möglich. Die Kontrolle der entsprechenden Nachweise ist für uns nicht durchführbar und auch Nils können wir die ständige Kontrolle aller auf der Anlage erscheinenden Personen parallel zum Trainingsbetrieb nicht zumuten. Aus diesem Grund wird das freie Spielen vorerst ausgesetzt und die Plätze gesperrt.
Die beschriebenen Regel gelten unter Vorbehalt vorerst bis einschließlich Dienstag. Sowohl der WTB als auch der BTV (https://www.badischertennisverband.de/cms/iwebs/default.aspx?&artikelId=5869) haben sich bereits aufgrund der nicht praktikablen Umsetztung und Unverhältnismäßigkeit der neuen Vorordnung an das Sozialministerium gewandt, um Änderungen an der neuen Corona-Verordnung für den Vereinssport zu erwirken. Auch wir haben wenig Verständnis für die sogenannten "Lockerungen" und hoffen, dass sie mit diesem Anliegen möglichst schnell Erfolg haben, sodass wir bereits in den nächsten Tagen wieder zu einem geregelteren Spielbetrieb zurückkehren können.
Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden, sollten sich in dieser Thematik Neuigkeiten ergeben.
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