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Nachschärfung 2G+ Regel

In einer Pressemitteilung hat die Landesregierung des Landes Baden-Württemberg heute eine Anpassung der am 03.Dezember verkündeten Corona-Verordnung angekündigt. Nach dieser kommt es zu einer Lockerung der 2G+ Regelung in vielen Bereichen. Für uns im Verein bedeutet dies, dass für die zuletzt eingeführten Regeln folgende Anpassung gilt:

  • Neben Personen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben, sind zudem auch Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung von der Testpflicht bei 2G+ ausgeschlossen, wenn seit ihrer letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind

  • Selbiges gilt für Genesene, deren Infektion nachweislich nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Der Nachweis der Infektion muss durch einen PCR-Test erfolgt sein

Alle weiteren Regeln sind weiterhin gültig. Wir bitten euch, euch an die beschriebenen Regeln zu halten. Wie immer halten wir euch auf dem Laufenden, sofern sich Änderungen der geltenden Corona-Regeln ergeben, die unseren Verein betreffen.

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