Gestern, am 03.Dezember 2021, wurde die gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erneut geändert und die darin enthaltenen Regeländerungen sind bereis ab heute, dem 04.Dezember 2021, gültig. Für viele Bereiche des alltäglichen Lebens wurde eine weitreichende 2G+ Regelung umgesetzt, wonach auch geimpfte und genesene Personen immer zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen müssen. Von dieser Regelung sind auch Sportstätten betroffen, also auch unser Verein. Aus diesem Grund gelten auf unserer Anlage mit sofortiger Wirkung die folgenden Regelungen:
Auf unserer gesamten Anlage gilt die 2G+ Regel. Alle geimpften oder genesenen Personen müssen neben dem jeweiligen Nachweis auch ein negatives Testergebnis von offizieller Stelle vorweisen können. Allen Personen, die die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen können, ist der Zutritt zur Anlage und damit auch die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb untersagt.
Ausgenommen von dieser Regel sind:
Personen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben. Bei ihnen reicht der entsprechende Impfnachweis, sie benötigen keinen zusätzlichen, negativen Schnelltest
Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht eingeschult wurden. Diese können ohne weitere Nachweise am Betrieb teilnehmen.
Kinder bis einschließlich 17 Jahre, die noch zur Schule gehen. Diese gelten über die Schule als getestet und müssen als Nachweis nur ihren Schülerausweis vorweisen können
Kinder unter 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen. Diese müssen für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb den Nachweis über einen negativen Schnelltest vorweisen können
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese müssen neben einem negativen Schnelltest auch die zugehörige ärztliche Bescheinigung vorweisen können
Eltern, die ihre Kinder zum Training bringen bzw. von dort abholen. Hier ist der kurzzeitige Aufenthalt ohne 2G+ Nachweis erlaubt
Wir bitten euch, euch an die beschriebenen Regeln zu halten. Wie immer halten wir euch auf dem Laufenden, sofern sich Änderungen der geltenden Corona-Regeln ergeben, die unseren Verein betreffen.
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